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Das slowakische Gewerberecht basiert auf dem Gewerbegesetz Nr. 455/1991. Demzufolge kann eine natürliche Person mit Wohnsitz und eine juristische Person mit Sitz außerhalb der Slowakei unter denselben Bedingungen ein Gewerbe ausüben wie eine slowakische Person, sofern das Gewerbegesetz und andere Gesetze nichts Abweichendes bestimmen.


Das slowakische Gewerberecht unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Gewerben:
• Meldepflichtige Gewerbe: Handwerkliche Gewerbe, Gebundene Gewerbe und Freie Gewerbe (Gewerbeschein als Beleg für Gewerbeberechtigung)
• Konzessionierte Gewerbe:(Konzessionsurkunde als Beleg für Gewerbeberechtigung)


Der Antrag auf Erteilung einer Gewerbeberechtigung ist beim örtlich zuständigen Gewerbeamt zu stelle.

Letzte Aktualisierung ( Friday, 19. September 2008 )
 
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