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Immobilienrecht PDF Drucken E-Mail

Seit EU-Beitritt ist der Erwerb von Immobilien auch durch Ausländer möglich. Eine Ausnahme bildet der Erwerb von landwirtschaftlichem Boden und Forsten, wo eine Übergangsperiode von 7 Jahren vereinbart wurde.


Pacht von Grund und Boden durch Ausländer ist schon längere Zeit möglich.


Die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Grunderwerbssteuer wurden abgeschafft. Die Immobiliensteuer heben die Städte und Gemeinden ein, die je nach Größe der Ortschaft variieren. Den Gewinn vom Verkauf der Immobilien besteuert man mit dem Einkommenssteuersatz von 19 %.


Der Kaufpreis kann frei vereinbart und auch in fremder Währung bezahlt werden, meistens wird er jedoch durch einen Sachverständigen bestimmt. Bei der Übertragung von Staats- oder Stadteigentum auf Privatpersonen muss der Preis den rechtlichen Normen über die Preise von Grundstücken und Gebäuden entsprechen.


Es empfiehlt sich eine Prüfung ob
- der Verkäufer und seine Vorgänger tatsächlich Eigentümer der Immobilien waren,
- keine eingetragene oder nicht eingetragenen Beschränkungen existieren
- andere Mietverträge, Gerichtsverfahren, Restitutionen u.a. bestehen


Der Preis wird meistens durch Dokumentakkreditiv oder mittels Notar überwiesen.


Alle Verträge müssen schriftlich sein, die Unterschrift muss notariell beglaubigt sein.


Eigentumsrechte an Immobilien werden in den Kataster eingetragen. Die Angaben sind in slowakischer Sprache vorzulegen, eventuelle Dokumente in anderen Sprachen müssen übersetzt und beglaubigt werden.


Der Kataster ist eine öffentliche Institution mit freiem Zugang für alle Personen.


Gebühren im Katasteramt: SKK 2.000,- mit einem event. Zuschlag für die Erledigung bis 15 Tage in Form einer Stempelmarke von SKK 6.000,-.


Die Katasterämter sind in den meisten Städten überlastet und so öfters nicht in der Lage, die einheitliche 30-tägige Frist, in schwierigeren Fällen 60 Tage, für eine Eintragung einzuhalten.

Letzte Aktualisierung ( Friday, 19. September 2008 )
 
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